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Aktuell für Ärzte: Das Digital-Gesetz (DigiG)

"Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens"

Das Digital-Gesetz (DigiG) ist mit Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 26.03.2024 in Kraft getreten. Auf Praxisinhaber kommt mit den darin deutlich verschärften Anforderungen an die IT-Sicherheit der Arztpraxis eine hohe Verantwortung zu.

Auszug aus dem §390 DigiG - IT-Sicherheit in der vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Versorgung

(1) Die Kassenärztlichen Bundesvereinigungen legen in einer Richtlinie die Anforderungen zur Gewährleistung der IT-Sicherheit in der vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Versorgung fest. 

(2) Die Richtlinie nach Absatz 1 umfasst insbesondere auch [...] Maßnahmen zur Sensibilisierung von Mitarbeiter:innen zur IT-Sicherheit (Steigerung der Security-Awareness). 

(3) Die in der Richtlinie festzulegenden Anforderungen müssen geeignet sein, abgestuft im Verhältnis zum Gefährdungspotential und dem Schutzbedarf der verarbeiteten Informationen, in Bezug auf die primären Schutzziele der Informationssicherheit (Verfügbarkeit, Integrität und Vertraulichkeit) Störungen der informationstechnischen Systeme, Komponenten oder Prozesse der vertragsärztlichen Leistungserbringer zu vermeiden

(4) Die in der Richtlinie festzulegenden Anforderungen müssen dem Stand der Technik entsprechen, sind jährlich inhaltlich zu überprüfen und zu korrigieren und spätestens alle zwei Jahre an den Stand der Technik und an das Gefährdungspotential anzupassen


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